Ludwigshafen – Die Planung für das neue Polizeipräsidium sieht im Kern des höheren Gebäudeteils einen voll verglasten Lichthof vor, um den sich vorwiegend Büroräume gruppieren. Durch die Fensterfronten im 8. bis 10. Obergeschoss fällt Tageslicht in den Lichthof und gelangt so bis in das 35 Meter tiefer liegende Foyer im Erdgeschoss. In der Auslobung des Wettbewerbs, den die Niederlassung Landau des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) durchführte, war der Lichthof als Standort für die Kunst am Bau vorgegeben.
Entsprechend dem Siegerentwurf soll sich von der Decke des Lichthofs im 10. Obergeschoss ein 170 Meter langes, golden schimmerndes Aluminium-Profilband in großen Windungen hinunterschwingen und sich auf der Höhe des 1. Obergeschosses zu einem losen Knäuel verdichten. Durch die Rundumverglasung des Lichthofs wird das Kunstwerk von jeder Etage aus einer anderen Perspektive zu sehen sein: „Je weiter sich die Betrachterinnen im Gebäude nach oben bewegen, desto klarer und durchschaubarer wird die Figur“, schreibt die Bildhauerin Straub in der Erläuterung ihres Entwurfs. „Die aus einem einzigen Strang bestehende Skulptur vermittelt trotz des offensichtlichen Gewichts eine elegante Leichtigkeit.“
Bevor es so weit ist, wird die 1,5 Tonnen schwere Skulptur aus Alu-Profilband digital in 3D geplant, handwerklich in mehreren Teilen hergestellt und in einem Goldton lackiert oder eloxiert.
An ausgewählten Stellen werden zusätzlich irisierende Farbakzente aufgebracht. Sie erinnern an das farbige Anlaufen von stark erhitztem Metall. Bei der für 2026 geplanten baulichen Fertigstellung des neuen Polizeipräsidiums wird das Werk in der Gebäudedecke verankert und die Teile werden mit unsichtbaren Lötverbindungen zusammengefügt.
Die Praxistauglichkeit im Gebäudebetrieb wird von Beginn an mitgedacht. Im Lichthof halten mehrere feine Edelstahlseile die Skulptur in Position, um genügend Raum für die Reinigung der Fenster freizuhalten. Übrigens: „Die Skulptur selbst ist wartungsfrei, man kann sie beim Fensterputzen gelegentlich abstauben.“
Die Jury überzeugte unter anderem die „formale und inhaltliche Stärke des Wettbewerbsbeitrags, der als abstrakte ,Zeichnung im Raum` zu vielfältigen Assoziationen anregt und eine atmosphärische Bereicherung mit hohem identitätsstiftenden Potenzial darstellt“.
Mehr zur diesem Kunstwerk und einen Überblick zu Kunst am Bau in Rheinland-Pfalz bietet die Webseite des Finanzministeriums: Start Kunst und Bau (rlp.de)
Zusatzinformation: Kunst am Bau
Kunst am Bau bereichert viele Gebäude der öffentlichen Hand. Bund und Länder loben Wettbewerbe für die künstlerische Ausgestaltung ihrer Neubauten aus. Damit erfüllen sie nicht nur eine rechtliche Vorgabe. Sie bekennen sich auch zu ihrer Verantwortung für die Baukultur, die Gestaltung des öffentlichen Raums und als wichtiger Auftraggeber für bildende Künstlerinnen und
Künstler. Viele Städte und Gemeinden tun dies auf freiwilliger Basis auch. Das Wettbewerbsverfahren ist in den Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes und der Länder geregelt. Die Jury –
fachlich: Preisgericht – bewertet die Wettbewerbsbeiträge in anonymisierter Form, ohne die Namen der jeweiligen Urheber zu kennen. Erst nach der Kür der prämierten Entwürfe wird die Ano- nymität aufgehoben. Der Kostenrahmen für die Kunst am Bau im Landesbereich orientiert sich an einer Größenordnung von 1 bis 2 Prozent der reinen Bauwerkskosten (ohne Grundstücks-,
Erschließungs- und Baunebenkosten), maximal jedoch 250.000 Euro.