Wir arbeiten mit Bauunternehmen, Industrie und Handwerk zusammen
Der Landesbetrieb LBB kauft seit Jahren auf hohem Niveau Leistungen im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe ein. Diese Leistungen werden alle im Wettbewerb vergeben.
Kontinuität und Vertragssicherheit beim öffentlichen Auftraggeber Land
Öffentliche Auftraggeber gelten insbesondere auch in Zeiten schlechter Konjunktur als Garanten für Stabilität. Der Landesbetrieb LBB setzte 2023 zusammen mit Partnern aus der Bau- und Planungswirtschaft ein Bauvolumen von 584 Mio. Euro um. Regionale Vergabestellen in den LBB-Niederlassungen Diez, Kaiserslautern und Trier bearbeiten die zahlreichen Vergabeverfahren und Vertragsabschlüsse. Über das Vergabeportal Rheinland-Pfalz können Sie auftragsspezifisch Kontakt mit den Vergabestellen aufnehmen.
Öffentliches Vergaberecht
Das für den Landesbetrieb LBB verbindliche öffentliche Vergaberecht blickt auf eine lange Tradition zurück. Es steht jedoch im Ruf, bürokratisch zu sein. Mit der Durchführung von Vergabeverfahren nach dem öffentlichen Vergaberecht handelt der Landesbetrieb LBB transparent und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, der Wettbewerbsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot sowie die Berücksichtigung von Qualität und Innovation sichern für interessierte Unternehmen ein faires und offenes Verfahren. Eine Übersicht der für öffentliche Auftraggeber verbindlichen Regelwerke finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz unter dem Navigationspunkt Rechtsvorschriften und Rundschreiben.
Mittelstandsfreundliche Vergabe
Durch Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an der Vergabe öffentlicher Aufträge stärkt das Land Rheinland-Pfalz eine ausgewogene Unternehmensstruktur. Mittelstandsgeeignete öffentliche Aufträge werden dabei möglichst breit gestreut. Durch die Wahl der Vergabeart wird kleinen und mittleren Unternehmen darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, sich um Aufträge zu bewerben. Leistungen werden hierbei grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und in der Regel getrennt nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen (Fachlose) vergeben.