Vergabe von Planungsleistungen und Fachgutachten

Der Landesbetrieb LBB arbeitet in großem Umfang mit freiberuflich tätigen Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren zusammen. Wir vergeben Planungs-, Überwachungs- und Beratungsleistungen in vielfältigen Ingenieurdisziplinen und in allen Leistungsphasen der Bauplanung an Freischaffende, ausgenommen sind nur die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben. Der Landesbetrieb LBB setzt stark und – bei wachsendem Bauvolumen – zunehmend mehr auf die Kompetenz und Leistungsfähigkeit von Partnern aus der freien Wirtschaft. 

Nationale und EU-weite Vergabeverfahren
Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und in transparenten Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt. Erreicht der Gesamtwert eines Auftrags (ohne Umsatzsteuer) den maßgeblichen EU-Schwellenwert, wird der Auftrag europaweit ausgeschrieben. Das Vergaberecht ist entsprechend zweigeteilt: In den Unterschwellenbereich für nationale (deutschlandweite) Vergabeverfahren und den Oberschwellenbereich für EU-weite Verfahren mit den jeweils damit verbundenen Bestimmungen. Hier mehr erfahren.

Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an freiberuflich Tätige im Unterschwellenbereich (nationale Ausschreibungen) gelten die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) und die Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge an freiberuflich Tätige im Oberschwellenbereich sind in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Für die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) angewendet.

Planungswettbewerbe
Bei großen und bedeutenden Bauvorhaben des Landes können zur Förderung der Baukultur Planungswettbewerbe ausgelobt werden. Die rechtliche Basis bildet die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung VgV in der jeweils gültigen Fassung. Diese ermöglichen einen klar strukturierten Leistungswettbewerb um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben.

Aktuelle Ausschreibungen
Unsere Ausschreibungen von Aufträgen oberhalb des EU-Schwellenwertes werden auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz, im Portal des Bundes und im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Zu den Portalen geht es hier.

Sie sind an einem Auftrag interessiert? Stellen Sie sich gerne innerhalb der ausgelobten Verfahren der oben genannten Portale mit Ihrem Tätigkeitsspektrum und Ihren Referenzprojekten bei uns vor!