Antrag auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass uns eine Antwort nur unter Angabe Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse möglich ist.
Der Antrag auf Informationszugang muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers und zudem erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird § 11 Abs. 2 LTranspG.
Für Amtshandlungen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 24 LTranspG erhoben.
Hinweis zum Datenschutz:
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