Corona-Pandemie: Baustellen von Land und Bund laufen weiter

Die Corona-Pandemie stellt auch den Landesbetrieb LBB, der in Rheinland-Pfalz die staatlichen Bauprojekte des Landes und des Bundes einschließlich der Maßnahmen für die US-Gaststreitkräfte realisiert, vor große Herausforderungen. Gemeinsam mit seinen Auftragnehmern am Bau ist der LBB aktiv, um die Herausforderungen der Pandemie-Situation partnerschaftlich zu bewältigen. Frühzeitig hat der Landesbetrieb LBB in enger Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen den rechtlichen Rahmen ausgeschöpft und zusätzlich Sonderregelungen getroffen, um die Bautätigkeit weitestmöglich aufrecht zu erhalten.
Beispielbilder zeigen Baustelle des RGZM, Mainz

Mainz - Höchste Priorität haben selbstverständlich die Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf den Baustellen des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) greifen besondere Schutzmaßnahmen, Abläufe müssen flexibel angepasst und Personalausfälle kompensiert werden. Hinzu kommen teilweise logistische Engpässe. Die daraus erwachsenen Verzögerungen führen zu Terminverschiebungen und Mehrkosten. Auch gilt es, die Abfolge von zeitnahen Abrechnungen und Zahlungen sowie von Ausschreibungen für nachfolgende Gewerke weitgehend zu sichern.

Wichtige Regelungen für den staatlichen Hochbau in Rheinland-Pfalz im Überblick:

Bauprojekte laufen weiter

Begonnene Bauprojekte werden fortgesetzt. Entsprechend diesem Grundsatz im Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu bauvertraglichen Fragen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vom 23. März 2020 handelt auch der Landesbetrieb LBB. Gewerke werden ausgeschrieben und vergeben, Planungen werden fortgesetzt und weitere Projekte zur Ausschreibung geführt. Baumaßnahmen des Landesbetriebs LBB werden erst eingestellt, wenn Behörden zur Eindämmung der Pandemie eine Baustellenverschließung verfügen oder der Zutritt auf Kasernengelände für Externe untersagt wird. 

Vereinfachte Prüfung von Abschlagsrechnungen
Vorwiegend bei großen Projekten mit längerer Bauzeit erhalten Bauunternehmen üblicherweise Abschlagszahlungen für die Leistungen, die sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht haben. Kann eine Abschlagsrechnung wegen krankheitsbedingter Ausfälle in der Baufirma nicht ordnungsgemäß aufgestellt, von den beteiligten Planern oder dem LBB nicht in der üblichen Tiefe geprüft werden, reicht eine Plausibilitätskontrolle aus, um bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags auszuzahlen. Die fachtechnische Prüfung wird nachgeholt. Ähnliches gilt für Schlussrechnungen nach vollständig erbrachter Leistung. Sie können in Absprache mit dem Auftragnehmer in Abschlagsrechnungen umgewandelt werden.

Keine Zinsen auf Vorauszahlungen
In Übernahme der Regelung aus dem Erlass des Bundesinnenministeriums zur Corona-Epidemie vom 23. März 2020 ermöglicht auch das Land kurzfristige und unverzinste Vorauszahlungen auf vertraglich vereinbarte Bauleistungen. Der Auftragnehmer leistet gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) eine Bürgschaft auf die Vorauszahlung. Auf eine Verzinsung wird verzichtet. Damit ist die Liquidität, die das Unternehmen für die weitere Bearbeitung benötigt, gesichert. Vorauszahlungen kommen insbesondere infrage, um einen drohenden Stillstand auf der Baustelle abzuwenden.

Einvernehmliche Bauunterbrechung
Wenn trotz aller Bemühungen eine Aufrechterhaltung des Baubetriebes nicht möglich ist, strebt der Landesbetrieb LBB mit seinen Vertragspartnern eine einvernehmliche, geordnete und zeitlich befristete Unterbrechung an. Gleichzeitig appelliert der LBB an die Bereitschaft seiner Auftragnehmer, im Fall einer mehr als dreimonatigen Bauunterbrechung ihr Kündigungsrecht, das die Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB/B) einräumt, nicht in Anspruch zu nehmen. Auf wechselseitige Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche infolge einer einvernehmlichen Bauunterbrechung sollten die Beteiligten nach Möglichkeit verzichten.

Mehraufwand wegen Infektionsschutz
Denkbar sind darüber hinaus einvernehmliche Regelungen für den Fall, dass Bauunternehmen grundsätzlich weiterarbeiten können und möchten, aber wegen Maßnahmen zum Infektionsschutz (Sicherheitsabstand) einen erhöhten Arbeitsaufwand und somit Mehrkosten haben. Vereinbarungen hierzu stimmt der Landesbetrieb LBB im Einzelfall mit der zuständigen Fachaufsicht im Finanzministerium beziehungsweise dem Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz (ABB) ab.

Beschleunigte Vergabe von Aufträgen
Aufträge für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, die unmittelbar oder mittelbar der Eindämmung der Covid-19-Epidemie dienen, können in vereinfachten und beschleunigten Verfahren vergeben werden. Erlasse der Wirtschaftsministerien von Bund und Land erlauben in diesen Fällen einen Verzicht auf öffentliche Ausschreibungen und den damit verbundenen offenen Bieterwettbewerb. Danach können Aufträge unterhalb der Wertgrenzen für EU-weite Ausschreibungen (Bauleistungen: 5.350.000 Euro, Lieferleistungen: 214.000 Euro) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit direkt an ein Unternehmen vergeben werden. Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte werden im sogenannten "Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb" bei mehreren potenziellen Auftragnehmern Angebote abgefragt und mit ihnen über Auftragskonditionen und Preis verhandelt. Die Vergabe erfolgt auch hier nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Erleichterte Vorlage von Bescheinigungen
Können Unternehmen, die sich um einen Bau- oder Lieferauftrag des Landesbetriebs LBB bewerben, dafür erforderliche Bescheinigungen (zum Beispiel Unbedenklichkeitsbescheinigung) nicht fristgerecht beibringen, weil es beim Aussteller der Bescheinigung pandemiebedingt zu Verzögerungen kommt, genügt zur Überbrückung die Abgabe einer Eigenerklärung. Voraussetzung ist, dass die Firma ihrerseits die ausstehende Bescheinigung rechtzeitig beantragt hat. Der Eigenerklärung ist die vorhergehende abgelaufene Bescheinigung sowie der laufende Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung beizufügen.

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