© Carsten Costard
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Informationen für Auftragnehmer
Der Landesbetrieb LBB vergibt Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in großem Umfang. Dabei gelten die Grundsätze des öffentlichen Vergaberechts. Dieses gliedert sich in zwei Bereiche: Das nationale Vergaberecht regelt die Vergabeverfahren bei geschätzten Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte. Erreicht jedoch der geschätzte Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer den jeweils festgelegten Schwellenwert, findet das EU-weit geltende Vergaberecht Anwendung, und der Auftrag wird EU-weit ausgeschrieben.