© wetzkaz/ adobe.stock.com
Ihr Recht auf Informationen
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Sollten Sie eine Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung haben, können Sie Ihr Anliegen direkt an uns richten.
Antrag auf Informationszugang nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
* Pflichtfeld
Allgemeine Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass uns eine Antwort nur unter Angabe Ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse möglich ist.
Der Antrag auf Informationszugang muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers und zudem erkennen lassen, zu welchen Informationen Zugang gewünscht wird § 11 Abs. 2 LTranspG.
Für Amtshandlungen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 24 LTranspG erhoben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die eingegebenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens elektronisch verarbeitet und gespeichert. Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unseres Internetangebots entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Mit dem Absenden des Formulars bestätigen Sie, die Hinweise zur Kenntnis genommen zu haben.
Anschrift
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Zentrale
Rheinstrasse 4E
55116 Mainz
Wenn Sie ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Hier geht es zur Transparenz-Plattform.