Öffentliches Vergaberecht Rheinland-Pfalz
Die vom öffentlichen Auftraggeber anzuwendenden Regelwerke umfassen insbesondere:
- das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A, VOB/A - EU, VOB/A - VS)
- die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- die im Bundesbereich neu eingeführte Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)
- die allgemeinen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), die derzeit noch im Landesbereich unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt
- das Landeshaushaltsrecht
- die Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz