Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) kommt

Seit April 2020 besteht für Auftragnehmer der rheinland-pfälzischen Verwaltung - und damit des Landesbetriebs LBB - die Möglichkeit auf Grundlage der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union ihre Rechnungen auch in elektronischer Form an den LBB zu übermitteln.

Bis 31. März 2025 ist es Lieferanten und Dienstleistern in Rheinland-Pfalz freigestellt, ihre Rechnungen elektronisch oder in Papierform zu übermitteln. Es ist geplant, dass ab dem 1. April 2025 alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz E-Rechnungen sein müssen.

Nach der EU-Richtlinie gelten Rechnungen als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Das Format muss beim Empfänger eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglichen (keine einfachen PDF oder Bilddateien).

Die Anforderungen an das Rechnungsformat basieren auf der europäischen Norm EN-16931 und der deutschen Konkretisierung dieser Norm. Das Rechnungsformat muss dem Standard XRechnung für die Rechnungsstellung an die deutsche Verwaltung genügen.

Detailinformationen finden Sie hier Zum Lieferantenschreiben.

Für die eindeutige Zuordnung einer E-Rechnung zu einem Rechnungsempfänger wird eine sogenannte Leitweg-ID benötigt. Diese ID ist das Zuordnungskriterium für die Eingangskanäle E-Mail und Upload des Zentralen E-Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz.

Anfragen bezüglich der Leitweg-ID des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung sowie weiteren Fragen die E-Rechnung betreffend, können an info.eRechnung[at]lbbnet.de gerichtet werden. E-Rechnungen an den LBB können ab dem 18. April ausschließlich über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden.

Weitere Infos zur E-Rechnung